Keine Stornogebühren für Fluggäste mehr

Gute Nachrichten: Der EuGH hat entschieden, dass Fluglinien keine pauschale Bearbeitungsgebühr für einen stornierten Flug erheben dürfen und sie zudem sämtliche für Steuern und Gebühren anfallende Kosten genau ausweisen müssen. Wer schon mal einen Prämienflug gebucht hat, der weiß, dass diese Steuern und Gebühren teilweise wirklich saftig ausfallen können.

Worum ging es

Ein großes Problem ist, dass viele Kunden, Arbeitnehmer und vertraglich gebundene Personen, ihre eigenen Rechte nicht kennen. Denn nur weil etwas im Vertrag steht, heißt nicht automatisch, dass es auch rechtens ist. Also nur weil in deinem Mietvertrag steht, die Wohnung muss mit grün gestrichenen Wänden wieder abgegeben werden, kann dich der Vermieter nicht aumatisch auch dazu zwingen, das umzusetzen. Denn diese Vertragsklausel widerspricht bestehenden Gesetzen und ist damit ungültig.

Durch einen ähnlichen Fall ist es jetzt zu diesem Gerichtsspruch gekommen. Denn airberlin hatte in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Klausel, nach der ein Reiseteilnehmer, wenn er eine Buchung für einen Flug im Spartarif storniert oder den Flug nicht antritt,  von dem ihm zu erstattenden Betrag ein Entgelt von 25 Euro einbehalten wird. Und dagegen war Klage von dem Verbraucherzentrale Bundesverband eingereicht worden.

Frust am Flughafen? Bald gibt es davon weniger

Gute Nachrichten: Die Entscheidung

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen ist der Auffassung, dass diese Klausel nach deutschem Recht wegen unangemessener Benachteiligung der Kunden unwirksam ist. Außerdem darf die Airline kein Geld für einen Service verlangen, zu dem sie gesetzlich verpflichtet ist.

Zudem müssen ab jetzt alle Airlines beim Ticketpreis den Anteil von Steuern, Gebühren und Zuschlägen sauber ausweisen. Das ist von Bedeutung, weil jeder Kunden diese Zusatzkosten nach einem nicht angetretenen Flug zum Teil zurückverlangen kann. Sind diese allerdings höher angegeben, als sie es in Wirklichkeit sind, bekommt der Kunde auch weniger Geld ausgezahlt, als ihm eigentlich zusteht. Diese neue Praxis wurde bereits von zwei unteren Instanzen anerkannt und liegt jetzt beim Bundesgerichtshof für eine weitere Entscheidung.

Die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshof sind für ganz Europa gültig und werden hoffentlich in Zukunft eine transparente Preiszusammensetzung garantieren. Wenn du Probleme hast, dein Geld von einer Fluggesellschaft zurück zu verlangen, gibt es hier einen Musterbrief der Verbraucherzentrale. Das sind gute Nachrichten für jeden, der in Zukunft einen Flug stornieren muss.

Hier kommst du zur Pressemitteilung Nr. 75/17.

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